PSAgA für Anwender und Betreiber

Jährliche Inspektion der PSA gegen Absturz und des Absturzsicherungssystems entsprechend § 14 PSA-V
Unterstützung bei der Planung und Evaluierung von Absturzsicherungssystemen
Erstellung objektbezogener Betriebsanweisungen
Kontrolle der Montagedokumentation für Rechtssicherheit des Betreibers
Erstellung von Gutachten und Besichtigungsprotokollen
Unterweisungen im richtigen Umgang mit PSA gegen Absturz entsprechend § 14 (7) PSA-V

Downloads:

Frage & Antwort – PSA – Persönliche Schutzausrüstung
Infobroschüre – PSA – Deutschland & Österreich
Flyer – Kompetenzzentrum Bochum

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