Solution: Aufzugskontrolle Zürich

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TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH

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Laura Quattrocchi

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Aufzugskontrolle Kanton Zürich

"Aufzüge unterliegen der Bewilligungspflicht nach § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich."

Kontrollorgan im Kanton Zürich

Die TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH, ehemals FAWi GmbH arbeitet in über 40 Gemeinden im Kanton Zürich als Kontrollorgan im Bereich der Prüfung von Beförderungsanlagen.

Sie erstellt Projektbewilligungen auf Basis des § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich und führt Prüfungen an den Anlagen selbst auf Basis des § 32 der Besonderen Bauverordnung I des Kantons Zürich durch.

Formulare zur Projektprüfung

Aufzüge unterliegen der Bewilligungspflicht nach § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich.
Seit dem 12.Januar 2024 gibt es ein einheitliches Formular für alle Arten von eingabepflichtigen Beförderungsanlagen. Unter dem folgendem Link zum Hochbauamt des Kantons Zürich können Sie das Formular “Unterlagen für die baurechtliche Vorprüfung von Beförderungsanlagen (2024)” herunterladen. Alle Anleitungen sind im Formular enthalten. Zögern Sie nicht uns bei Fragen zum Formular zu kontaktieren.

Das ausgefüllte Formular für die Be-und Entlüftung ist jeder Projektprüfung für Personen- und Lastenaufzüge beizulegen.

 

Können angegeben Fristen nach periodischen- oder Ausführungskontrollen nicht eingehalten werden, kann der folgende Antrag auf Fristerstreckung eingereicht werden.

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