Solution: Aufzugskontrolle Zürich
Solution: Aufzugskontrolle Zürich
Aufzugskontrolle Kanton Zürich
Kontrollorgan im Kanton Zürich
Die TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH, ehemals FAWi GmbH arbeitet in über 40 Gemeinden im Kanton Zürich als Kontrollorgan im Bereich der Prüfung von Beförderungsanlagen.
Sie erstellt Projektbewilligungen auf Basis des § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich und führt Prüfungen an den Anlagen selbst auf Basis des § 32 der Besonderen Bauverordnung I des Kantons Zürich durch.
Formulare zur Projektprüfung
Aufzüge unterliegen der Bewilligungspflicht nach § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich.
Seit dem 12.Januar 2024 gibt es ein einheitliches Formular für alle Arten von eingabepflichtigen Beförderungsanlagen. Unter dem folgendem Link zum Hochbauamt des Kantons Zürich können Sie das Formular “Unterlagen für die baurechtliche Vorprüfung von Beförderungsanlagen (2024)” herunterladen. Alle Anleitungen sind im Formular enthalten. Zögern Sie nicht uns bei Fragen zum Formular zu kontaktieren.
Das ausgefüllte Formular für die Be-und Entlüftung ist jeder Projektprüfung für Personen- und Lastenaufzüge beizulegen.
Können angegeben Fristen nach periodischen- oder Ausführungskontrollen nicht eingehalten werden, kann der folgende Antrag auf Fristerstreckung eingereicht werden.
Weiterführende Links
Kantonale Verordnungen und Richtlinien Zürich
- Planungs- und Baugesetz (PBG) Kanton Zürich
- Besondere Bauverordnung I (BBV I) Kanton Zürich
- Stand der Technik Kanton Zürich für Beförderungsanlagen
Bundesgesetz
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit SR 930.11
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer SR 814.20
Richtlinien und Verordnungen
- Aufzugsverordnung SR 930.112
- Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Maschinenverordnung SR 819.14
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Brandschutzrichtlinie 23-15 für Beförderungsanlagen
Normenbezug
Marktaufsichtsbehörde