Solution: Regelmässige Aufzugsüberprüfung
Solution: Regelmässige Aufzugsüberprüfung
Regelmässige Aufzugsüberprüfung
Die TÜV Austria Schweiz GmbH ist Kontrollorgan in über 40 Gemeinden im Kanton Zürich und prüft im Auftrag der Gemeinden Beförderungsanlagen periodisch. Im Kanton Zürich ist diese Überprüfung verpflichtend gemäss §32 der Besonderen Bauverordnung I des Kantons Zürich.
Prüfung von Aufzügen und Fahrtreppen
Eine Aufzugsprüfung durch die TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihres Aufzugs zu gewährleisten. Als einer der führenden und unabhängigen Prüfdienstleister in der Schweiz ist die TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH dafür bekannt, strenge Standards und Protokolle zu implementieren, um sicherzustellen, dass Aufzüge den geltenden Vorschriften entsprechen und den höchsten Sicherheitsstandards genügen.
Eine regelmässige Aufzugsprüfung durch die TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH hilft Ihnen, mögliche Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dies kann helfen, Unfälle und Ausfälle zu vermeiden und unnötige Wartungskosten zu reduzieren.
Darüber hinaus kann eine Aufzugsprüfung durch den TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH dazu beitragen, die Lebensdauer Ihres Aufzugs zu verlängern und den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten. Indem Sie sicherstellen, dass Ihr Aufzug stets den neuesten Standards entspricht, können Sie sicher sein, dass er zuverlässig und sicher bleibt und den Bedürfnissen Ihrer Kunden und Gäste gerecht wird.
Trotz regelmässiger Wartung an Beförderungsanlagen, stellen wir bei unseren Kontrollen im Kanton Zürich an mehr als 57% aller Beförderungsanlagen, teils gravierende Mängel fest. Mit 38% liegen hierbei die nicht ordnungsgemäss funktionsfähigen Notrufgeräte an oberster Stelle. Gerade bei einem Notrufgerät ist die regelmässige Kontrolle wichtig, da diese Einrichtung im Betrieb meist gar nicht auffällt, im Notfall aber umso wichtiger ist.
Für Hersteller schafft eine Aufzugsprüfung vertrauen gegenüber Ihren Kunden und kann im weiteren eine gute Möglichkeit sein, dass eigene Servicelevel unabhängig zu überprüfen. Es schafft somit nicht nur Transparenz gegenüber dem Kunden sondern auch Transparenz im eigenen Unternehmen.
Good to know
Als Betreiber einer Beförderungsanlage lastet ein grosse Verantwortung auf Ihren Schultern.
Artikel 58 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Abs. 1. Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Instandhaltung verursachen.
Abs. 2. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie ihre Anlagen durch Spezialisten prüfen.
Regelmässige Feststellungen
Spröde, gebrochene oder falsch befestigte Sicherheitspuffer stellen ein erhebliches Risiko für den Benutzer dar. Fährt die Anlage an der Endhaltstelle vorbei, schützen diese Puffer den Benutzer vor harten Aufschlägen auf den Stützen.
Bei unseren Prüfungen treffen wir vermehrt auf stark verschmutze Schachtgruben. Problematisch wird es vor allem, wenn Wasser in der Schachtgrube vorhanden ist. Aufzuganlagen sind standartmässig für den Einbau in wettergeschützte Bereiche vorgesehen. Die Bauteile sind nicht geeignet über längere Zeit dem Wasser ausgesetzt zu werden und korrodieren somit stark. Zudem muss bei hydraulischen Anlagen regelmässig geprüft werden, ob die Einrichtung zum zurückhalten ausgelaufener Betriebsmittel im funktionsfähigem Zustand ist. Tritt austretendes Öl in den Untergrund ein, kommen hohe Sanierungskosten auf den Betreiber zu.
Eine falsche Spannung zwischen den einzelnen Tragmittel führt zu einem erhöhten Verschleiss der Tragmittel. Die Behebung ist einfach nur muss der Zustand zuerst festgestellt werden.