Solution: Aufzugskontrolle Zürich

Solution: Aufzugskontrolle Zürich

TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH

Schulstrasse 3a 8442 Hettlingen Schweiz

+41 71 370 04 77

E-Mail senden

Laura Quattrocchi

Feldstrasse 45 9113 Degerhseim Schweiz

+41 71 370 04 77

E-Mail senden

Aufzugskontrolle Kanton Zürich

"Aufzüge unterliegen der Bewilligungspflicht nach § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich."

Kontrollorgan im Kanton Zürich

Die TÜV AUSTRIA SCHWEIZ GMBH, ehemals FAWi GmbH arbeitet in über 40 Gemeinden im Kanton Zürich als Kontrollorgan im Bereich der Prüfung von Beförderungsanlagen.

Sie erstellt Projektbewilligungen auf Basis des § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich und führt Prüfungen an den Anlagen selbst auf Basis des § 32 der Besonderen Bauverordnung I des Kantons Zürich durch.

Formulare zur Projektprüfung

Aufzüge unterliegen der Bewilligungspflicht nach § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich.
Seit dem 12.Januar 2024 gibt es ein einheitliches Formular für alle Arten von eingabepflichtigen Beförderungsanlagen. Unter dem folgendem Link zum Hochbauamt des Kantons Zürich können Sie das Formular “Unterlagen für die baurechtliche Vorprüfung von Beförderungsanlagen (2024)” herunterladen. Alle Anleitungen sind im Formular enthalten. Zögern Sie nicht uns bei Fragen zum Formular zu kontaktieren.

Das ausgefüllte Formular für die Be-und Entlüftung ist jeder Projektprüfung für Personen- und Lastenaufzüge beizulegen.

 

Können angegeben Fristen nach periodischen- oder Ausführungskontrollen nicht eingehalten werden, kann der folgende Antrag auf Fristerstreckung eingereicht werden.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Land*
Address

Ich bin tami

Sind Sie zum ersten Mal hier? Ich helfe Ihnen gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikate prüfen

  • Personenzertifizierung

  • Produktzertifizierung

  • Managementsystem-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

Lösung finden

WiPreis einreichen